Mit dem Inkraft treten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV am 01.03.2007 sind die zulassungsbestimmenden Paragrafen (u.a. §§ 24-28 und die Anlagen I-VII) aus der STVZO entfernt und mit Änderungen in die FZV übernommen worden. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung FeV aus 1998 ist mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein weiterer Baustein fertiggestellt, um die STVZO abzuschaffen. Auf die FeV und FZV werden in einem noch nicht bekannten Zeitraum eine Fahrzeug-Genehmigungsverordnung FGV und eine Fahrzeug-Betriebsverordnung FBV folgen.
Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" können seit dem 01.03.2007 nun auch die Prüfingenieure der GTÜ Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges "Vollgutachten" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.
Seit dem 1. März 2007 dürfen GTÜ-Prüfingenieure zusätzlich nun auch amtliche Oldtimergutachten nach § 23 StVZO erstellen, die Fahrzeuge als „Historisches Kulturgut“ einstufen und damit vom Staat durch eine Reduzierung der Kfz-Steuern begünstigt werden können. Für entsprechende Sonderkennzeichen, wie das H-Kennzeichen und das 07er-Kennzeichen, wird nur eine reduzierte Steuerpauschale von 191 € pro Jahr erhoben.
Ab dem 1. März 2007 dürfen Oldtimer nur dann historische Kennzeichen (Zusatz „H“ hinter dem Kennzeichen) oder rote Oldtimer-Kennzeichen (07er-Kennzeichen auch so genanntes 07er-Wechselkennzeichen) erhalten, wenn sie vor mindestens 30 Jahren hergestellt bzw. erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Zuvor lag die Altersgrenze für das rote Oldtimer-Kennzeichen bei 20 Jahren.
Zur Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ab dem 01.03.2007 ein Gutachten nach § 23 StVZO neu erforderlich, was durch die GTÜ Prüfingenieure erstellt werden kann. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird das H-Kennzeichen oder das rote 07-Kennzeichen erteilt.
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