Die Teikaskoversicherung gewährt Deckung bei Schäden am Fahrzeug oder der Fahrzeugteile, die ihre Ursache haben durch:
- Brand oder Explosion des Fahrzeuges
- Diebstahl oder Entwendung des Fahrzeuges oder einzelner Fahrzeugteile
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Als Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 definiert. Einige Versicherer schliessen zusätzlich Schäden durch Schneelawinen mit ein.
- Kollisionen des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild. Manche Versicherer erweitern diesen Schutz auf Kollisionen mit allen Tierarten.Tipp: Einige Automobilclubs ersetzen die Selbstbeteiligung oder einen festgelegten Betrag bei einem Wildschaden!
- Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen, Manschetten, Dämm-Matten und Leitungen ohne Folgeschäden am Fahrzeug (je nach Vertrag - ist nicht grundsätzlicher Standard)
- Glasbruch
- Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (jedoch nur an der Verkabelung , keine Folgeschäden!)
- Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub (je nach Vertrag - ist nicht grundsätzlicher Standard)
In der vorstehenden Zusammenstellung sind Risiken erwähnt, welche je nach konkreter Vertragsgestaltung bzw. AKB abweichend gedeckt sind. Die Abrechnung des Reparaturaufwandes bzw. die Entschädigung im Totalschadenfall folgt den gleichen Regeln wie sie unter Vollkaskoschaden dargestellt sind.
Wie verhalte ich mich bei Unstimmigkeiten zur Schadenhöhe? Lesen Sie hier weiter!
Bitte beachten Sie, dass die hier zusammengetragenen Informationen eine Beratung und gegebenenfalls die Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können. Auf diesen Seiten wollen wir lediglich die Informationen zusammenstellen, welche von unsere Kunden erfahrungsgemäß im Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung abgefragt werden.