Technische Überwachungsgesellschaft Kneifel mbh

Die Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) schützt Sie mit einer grossen Bandbreite vor den finanziellen Folgen einer Beschädigung an Ihrem Fahrzeug, die Sie selbst oder gegebenenfalls auch Dritte verursacht haben. Die konkreten Entschädigungsleistungen sind im Gegensatz zum Haftpflichtschaden grundsätzlich nicht per Gesetz geregelt, vielmehr werden die zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft vertraglich festgelegten Vereinbarungen zu Grunde gelegt. Das sind immer die "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" - abgekürzt die AKB.

Während in länger zurückliegenden Zeiten die Vereinbarungen in den AKB bei allen Versicherungen gleich waren, sind jetzt die AKB-Vertragsbedingungen bei den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich. Selbst bei ein und demselben Versicherer sind unterschiedliche AKBs zu beachten, da diese fortschreitend den Bedürfnissen beider Vertragsparteien angepasst werden. Der Leistungsumfang ist bei den einzelnen Versicherern erheblich abweichend. Häufig bietet eine Versicherung auch unterschiedliche Leistungspakete (mit unterschiedlichen Tarifen) und abweichenden AKBs an.

An dieser Stelle können wir jedem Fahrzeughalter bzw. Versicherungsnehmer (= die Person, welche den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen hat) nur dringenst empfehlen, die Verträge genau zu studieren, um Kenntnis über den tatsächlichen Leistungsumfang der eigenen Versicherung zu erhalten. Im wesentlichen sind die Paragrafen §12 (Beispiel) und §13 (Beispiel) relevant. In diesen Paragrafen sind die Voraussetzungen für die Leistungspflicht des Versicherers und Ihre Ansprüche im Leistungsfall geregelt.

Nochmal: Aus unserer Begutachtungspraxis ist uns hinreichend bekannt, dass der Versicherungsnehmer in der Regel eine vollkommen falsche Vorstellung von den Ansprüchen aus seinem Vertrag hat und erst im Leistungsfall (=Unfall- oder Schadensereignis) erkennt, dass er neben der Selbstbeteiligung durchaus weitere Kosten aus der eigenen Tasche zu übernehmen hat. Daher empfehlen wir an dieser Stelle nachhaltig, dass nicht nur Versicherungsnehmer, welche diese Seiten vielleicht aufgrund eines aktuell eingetretenen Unfallereignisses lesen, diese Hinweise verfolgen sollten. Auch wenn Sie gerade einen Kaskovertrag abschliessen wollen oder bereits kaskoversichert sind, sollten Sie unseren Hinweisen Beachtung schenken. Sie werden an anderer Stelle kaum eine Möglichkeit finden, derart komprimiert auf die Leistungsunterschiede aus den möglichen Verträgen hingewiesen zu werden.

Bei der Begutachtung von Kaskoschäden stellen wir im Gespräch mit den Versicherungsnehmern immer wieder fest, dass fälschlicherweise die Regulierungsgesichtspunkte aus dem Haftpflichtrecht auf die Ansprüche in der Kaskoversicherung übertragen werden. Hier sind jedoch weitreichende Unterschiede und Einschränkungen zu beachten. Sehr häufig ist der Versicherungsnehmer in dem Glauben, dass er Anspruch auf einen Mietwagen, Nutzungsausfall oder gar eine Wertminderung habe. Diese Ansprüche sind jedoch aus der AKB nicht gedeckt - eine seltene Ausnahme bezüglich des Mietfahrzeuges wird später erläutert.

Welche vertraglichen Besonderheiten sollte ich auf jeden Fall prüfen? Lesen Sie hier weiter!

Bitte beachten Sie, dass die hier zusammengetragenen Informationen eine Beratung und gegebenenfalls die Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können. Auf diesen Seiten wollen wir lediglich die Informationen zusammenstellen, welche von unsere Kunden erfahrungsgemäß im Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung abgefragt werden.


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