Technische Überwachungsgesellschaft Kneifel mbh

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Ihren Ansprüchen und Rechten, falls Ihr Fahrzeug ohne Ihr Verschulden durch andere Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.

Zunächst möchten wir Sie nachhaltig darum bitten, alles zu vergessen, was Sie aus der Vergangenheit oder aus einem früheren Unfallschaden bezüglich der Abwicklung eines Haftpflichtschadens in Erinnerung oder durch "sachkundige Personen" vermittelt bekommen haben! Wenn Sie dazu nicht bereit sind, sollten Sie hier gar nicht erst weiterlesen und bereit sein, die Abläufe selbst zu erkunden!

Die gesetzlichen Voraussetzungen und die aktuelle Rechtsprechung haben sich gravierend geändert. Auf unseren Seiten haben Sie die Möglichkeit, sich in die neuen Verhältnisse einzulesen und Tipps eines erfahrenen Sachverständigenteams "aus der Praxis" aus erster Hand zu erhalten.

Wenig geändert hat sich an dem Sachverhalt, dass Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall -soweit kein Totalschaden vorliegt- in der Werkstatt Ihres Vertrauens zu Lasten des Schädigers bzw. dessen Versicherung sach- und fachgerecht instandsetzen lassen dürfen. Auch im Totalschadensfall erhalten Sie weiterhin den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt, um sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug beschaffen zu können. Hier sind jedoch noch einige Aspekte bezüglich der Mehrwertsteuer und anderer Details zu beachten, welche ebenfalls dargestellt werden.

Gravierende Änderungen stehen an, wenn Sie "nach Gutachten" abrechnen oder pauschale Nebenkosten in Anspruch nehmen wollen. Auch diese Zusammenhänge werden hier erläutert. Letztlich sind für die Abwicklung Ihres Unfallschadens nicht nur die Schadenshöhe, sondern auch Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Weiterverwendung des Fahrzeuges maßgeblich. Die möglichen Alternativen und die daraus resultierenden Konsequenzen werden unter den Rubriken

näher erläutert. Für die Abwicklung der hier beschriebenen Unfallschäden (abgesehen von Bagatellen) haben Sie immer das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen und einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung Ihrer Interessen hinzuzuziehen. Für weitere Fragen zu diesem Themenkomplex stehen wir Ihnen zusätzlich gerne in unseren Büros in Siegen, Olpe und Attendorn telefonisch zur Verfügung.


Die TÜ Kneifel mbH ist Partner der Ingenieurgruppe Kneifel