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Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk. Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
Weniger bekannt ist, dass Tuning-Maßnahmen auch der Kfz-Versicherung gemeldet werden müssen. Wird dies versäumt, ist der Schutz der Kaskoversicherung möglicherweise weg und der Tuning-Spaß kann bei einem Unfall schnell zu einem teuren Vergnügen werden. In der Regel bleibt der Autobesitzer dann auf den Kosten sitzen. Es handelt sich bei einer Tuning-Maßnahme in der Regel nicht mehr um das -serienmäßig- versicherte Fahrzeug.
Die Versicherer werten die Unterlassung der Meldung über bauliche Veränderung am Fahrzeug u.U. juristisch als eine "Obliegenheitsverletzung", für die es im Fall des Falles kein Pardon gibt. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
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